Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz
Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz
Gruppengebot
Um im Infektionsfall, die Infektionsketten klein zu halten und damit eine größere Schulschließung zu vermeiden, gibt es ein stricktes Gruppengebot. Das bedeutet, dass sich die einzelnen Klassen zu keiner Zeit in der Schule vermischen dürfen.
Händewaschen
Hände 20-30 Sekunden mit Seife waschen
Immer nach Ankunft in der Schule
Immer nach Kontakt mit Treppengeländer, Türklinke, etc.
Vor dem Essen
Vor- und nach dem Auf- und Absetzen des Mundschutzes
Nach der Toilette
Husten- und Niesetikette und sonstige Richtlinien:
Husten und Niesen nur in die Armbeuge
Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten
Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen
Keine Berührungen, Umarmungen oder Händeschütteln praktizieren.
Handkontaktstellen wie Türklinken oder Ähnliches nicht mit der Hand anfassen (Ellenbogen, Pulli,…)
Besuch der Schule nur bei absoluter Gesundheit
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/Behandlung in Anspruch nehmen. Die aktuellen Hinweise des Landesgesundheitsamtes finden Sie hier.
Maskenpflicht
Im Bus und in der Schule gilt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2 Maske.