Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz
Maskenpflicht und Coronatests
Sowohl die Maskenpflicht als auch die Pflicht zum Testen auf Corona wurde aufgehoben. Im ganzen Schulhaus muss keine Maske mehr getragen werden.
Besuch der Schule nur bei absoluter Gesundheit
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und bei schlimmerer Erkrankung einen Arzt aufsuchen.
Die aktuellen Hinweise des Landesgesundheitsamtes finden Sie hier.