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Inklusion

Was bedeutet das Wort „Inklusion”?

Das Wort Inklusion kommt aus dem Lateinischen (inclusio – Einschluss) und bedeutet Einbeziehung, eingeschlossen sein und dazugehören.

 

Was ist Inklusion?

Inklusion geht von einer vielfältigen Gesellschaft aus. Menschen unterscheiden sich voneinander – zum Beispiel in Herkunft, Aussehen, körperlicher Verfassung, Geschlecht oder Interessen. Inklusion will eine Gesellschaft, in der diese verschiedenen Menschen als gleichberechtigt miteinander leben können. Niemand wird ausgeschlossen. Es gibt keine Ausgrenzung. Menschen mit Behinderung werden wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich angenommen. Lebensräume, auch Schulen, werden so umgestaltet, dass alle Menschen teilhaben können. Inklusion bedeutet Nicht-Ausgrenzung. Wer von vornherein nicht ausgegrenzt wird, der muss nicht erst integriert werden. Inklusion ist ein sich entwickelnder, niemals endender Prozess. Es ist normal, verschieden zu sein. Inklusion gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung. Inklusion kann durchaus so weit gehen, dass auch Unterricht angeboten wird, in dem ganz verschiedene Altersgruppen beteiligt sind. So kann auch ein hochbegabter neunjähriger Schüler in einem Unterricht sitzen, der dem Niveau der neunten Klasse Mathematik am Gymnasium entspricht. Gleichzeitig sollte es in inklusiven Schulsystemen möglich sein, dass Qualifikationen und Abschlüsse nicht nach einem starren Zeitplan vergeben werden (Abitur nach 12 Jahren oder maximal 13), sondern begabte Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Schullaufbahn durchaus früher zu beenden, während anderen die Möglichkeit gegeben wird, ein oder zwei Jahre länger zu brauchen, ohne “sitzen zu bleiben”. Inklusive Schulen sollen somit möglichst alle Ressourcen nutzen, die in den Kindern vorhanden sind und den Kindern die Möglichkeit geben, den für sie bestmöglichen Abschluss zu erreichen.

 

Grundlagen:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.

 

Rahmenbedingungen:

Alle Inklusionsangebote finden in der Regel im Schulhaus der Regelschule statt.

 

Die Deputatsstunden der Sonderpädagogen werden bedürfnisorientiert im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums sowie der Verfügbarkeit nach Einschätzung der Schulleitung des SBBZ`s auf die „Inklusionsschüler“ aufgeteilt.

 

Alle beteiligten Lehrpersonen sollten nach Möglichkeit eine Entlastung für den Besprechungsaufwand erhalten.

 

Unser Verständnis von inklusiven Bildungsangeboten
  • Wir unterstützen Lernende mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit Schwerpunkt Lernen im Unterricht der Regelklasse nach Möglichkeit durch einen Sonderpädagogen.

  • Wir leben den Grundsatz: “Soviel Inklusion wie möglich, sowenig Separation wie nötig.“

  • Wir fördern, wenn es die Ressourcen zulassen, die Lernenden im Team-Teaching in der Klasse, in der Gruppe oder im Einzelunterricht. Lernende haben kein Recht auf Einzellektionen.

  • Wir pflegen die Zusammenarbeit zwischen den Klassen- und den Sonderschullehrern und den Eltern / Erziehungsberechtigten - sie ist die Grundlage für den Erfolg.

  • Ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist kein Nachhilfeunterricht.

 

Simone Seitz beschreibt in einem Artikel über Inklusion sehr gut, dass es in einem inklusiven Unterricht um individuell abgestimmt hohe Leistungsanforderungen an alle Schülerinnen und Schüler auf Basis personaler Anerkennung geht. Ein Lernen im Gleichschritt, von dem aus dann reduzierte Leistungsanforderungen und Aufgabenstellungen für einzelne, sonderpädagogisch klassifizierte Schülerinnen und Schüler bzw. besonders anspruchsvolle Aufgaben allein für die vorab als hochbegabt Klassifizierten entwickelt werden, ist eigentlich mit dem inklusiven Gedanken nicht vereinbar.

 

Entgegen der landläufigen Einschätzungen erfordert inklusiver Unterricht somit keine stärkere Fokussierung auf unterstellte Defizite einzelner Kinder, sondern auf die Potenziale aller Kinder1

 

Dies bedeutet also, dass es eigentlich bei der Inklusion nicht darum gehen kann, die im Sonderschulsystem entwickelten, spezifischen sonderpädagogischen Konzepte im Rahmen unveränderter allgemeinbildender Schulen als „Zusatzprogramm“ einzuziehen und zu praktizieren, sondern darum, dass konstruktiv und reflexiv mit herkunftsbedingten Disparitäten und vielfältigen Lernformen umgegangen werden muss. Denn die unhinterfragte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler steht deutlich im Widerspruch zu der im mehrgliedrigen Schulsystem eingelassenen Vorstellung, Kinder, für die das eigene Unterrichts- und Schulkonzept nicht passend erscheint, jeweils abschulen zu können in eine Organisation mit vermeintlich besserer Abstimmung auf diese.2

 

Inklusiver Unterricht basiert somit zuvorderst auf der selbstverständlichen Anerkennung aller Kinder in ihrer sozialen Rolle als Schülerin bzw. Schüler.3

 

 

 

 

1 Vgl. Seitz, Simone; Inklusion im Unterricht; In: Der Bürger im Staat, 1-2016; Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

2 Vgl. ebd.

3 Ebd.